Im Zuge der (sogenannten) Energiewende, die wir bereits seit 1992 begleiten (als noch niemand diesen Begriff verwendete), sind immer wieder landschaftspflegerische Begleitpläne für Windenergieanlagen zu erstellen. Auch Freiland-Photovoltaikanlagen und Biogasanlagen benötigen einen landschaftspflegerischen Begleitplan. Selbst wenn dieser als Grünordnungsplan bezeichnet werden muss, weil die Projekte im Rahmen der Bauleitplanung umgesetzt werden, sind alle Überlegungen der landschaftsplanerischen Begleitplanung, der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie des Artenschutzes hier einzubringen. Häufig eine Gratwanderung zwischen Investoreninteressen und öffentlichen Belangen, die wir bislang zur vollsten Zufriedenheit aller Seiten bewältigt haben. So bedurfte es großer Anstrengungen, die jahrzehntelang stilliegende ehemalige Ziegelei "Hölle" als Bereich voller Altablagerungen, durch Überführung in eine Photovoltaikanlage zu sanieren - im Interesse der Umwelt!