Landschaftsplanung im Rahmen der Bauleitplanung:
Umweltberichte, Grünordnungspläne,
Eingriffsregelung, Artenschutzprüfung

Ein Standbein unserer Tätigkeit ist die Mitwirkung an der Bauleitplanung. Die stetig gestiegenen umwelt- und naturschutzrechtlichen  Anforderungen an die Bauleitplanung lassen die Zusammenarbeit von Stadt- und Landschaftsplaner ausgesprochen sinnvoll erscheinen. Wir arbeiten seit den Anfängen unseres Büros mit mehreren namhaften Büros für Stadtplanung  zusammen und betreuen die meisten Gemeinden im Landkreis Göttingen und einige in den Nachbarlandkreisen.

Potenzialstudie SG Gieboldehausen 2012

Potenzialstudie für die Windenergienutzung, Samtgemeinde Gieboldehausen, 2012

Unsere Mitwirkung ist besonders gefragt, wenn die Bauleitplanung ungewöhnliche Projekte zum Gegenstand hat. Seit den Anfängen der Windenergienutzung 1992 erarbeiten wir Potenzialstudien, wozu wir aufgrund der landschaftsästhetischen Qualifikation besonders gefragt werden. Biogas-Anlagen und Photovoltaikanlagen haben in den Jahren von 2010 bis 2012 einen weiteren Schwerpunkt unserer Arbeit gesetzt. Auch im Straßenbau haben wir mit dem Konstrukt einer kommunalen Entlastungsstraße im Rahmen der Bauleitplanung an der planungsrechtlichen Absicherung von Ortsumgehungen in Adelebsen, Bovenden, Holtensen und Lenglern mitgewirkt, die sämtlich über Bebauungsplane realisiert worden sind.

Die Eingriffsregelung hat seit dem "Osnabrücker Modell" zahlreiche Bilanzierungsmethodiken erhalten. Wir haben die Methodik des Landkreises Göttingen in Zusammenarbeit mit der unteren Naturschutzbehörde den heutigen Gegebenheiten angepasst.

In der jüngsten Zeit erstellen wir vermehrt Artenschutzprüfungen im Rahmen der Bauleitplanung und arbeiten hier bei Bedarf mit zoologischen Fachbüros zusammen, sofern wir die Untersuchungen nicht selber ausführen können.