Landschaftsplanung
im Rahmen der Bauleitplanung:
Umweltberichte, Grünordnungspläne,
Eingriffsregelung, Artenschutzprüfung
Ein
Standbein unserer Tätigkeit ist die Mitwirkung an der
Bauleitplanung. Die stetig gestiegenen umwelt- und
naturschutzrechtlichen Anforderungen an die Bauleitplanung
lassen
die Zusammenarbeit von Stadt- und Landschaftsplaner ausgesprochen
sinnvoll erscheinen. Wir arbeiten seit
den Anfängen unseres Büros mit
mehreren namhaften Büros für Stadtplanung
zusammen und
betreuen die meisten Gemeinden im Landkreis Göttingen und
einige
in den Nachbarlandkreisen.

Potenzialstudie
für die Windenergienutzung, Samtgemeinde Gieboldehausen, 2012
Unsere Mitwirkung ist besonders gefragt, wenn die Bauleitplanung
ungewöhnliche Projekte zum Gegenstand hat. Seit den
Anfängen
der Windenergienutzung 1992 erarbeiten wir Potenzialstudien, wozu wir
aufgrund der landschaftsästhetischen Qualifikation besonders
gefragt werden. Biogas-Anlagen und Photovoltaikanlagen haben in den
Jahren von 2010 bis 2012 einen weiteren Schwerpunkt unserer Arbeit
gesetzt. Auch im Straßenbau haben wir mit dem Konstrukt einer
kommunalen Entlastungsstraße im Rahmen der Bauleitplanung an
der
planungsrechtlichen Absicherung von Ortsumgehungen in Adelebsen,
Bovenden, Holtensen und Lenglern mitgewirkt, die sämtlich
über Bebauungsplane realisiert worden sind.
Die Eingriffsregelung hat seit dem "Osnabrücker Modell"
zahlreiche
Bilanzierungsmethodiken erhalten. Wir haben die Methodik des
Landkreises Göttingen in Zusammenarbeit mit der unteren
Naturschutzbehörde den heutigen Gegebenheiten angepasst.
In der jüngsten Zeit erstellen wir vermehrt
Artenschutzprüfungen im Rahmen der Bauleitplanung und arbeiten
hier bei Bedarf mit zoologischen Fachbüros zusammen, sofern
wir
die Untersuchungen nicht selber ausführen können.